4 vorliegt. Allerdings gründet sie teilweise auf denselben Tatsachen, die bereits die niedrigere Qualifikationsstufe begründet haben, so dass diese Faktoren bei der Strafzumessung nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen.“ Die Vorinstanz kam zu Recht zur Überzeugung, dass die Superqualifikation vorliegt. Es ist zwar immer denkbar, dass ein Opfer noch grausamer behandelt wird, jedoch ist ein Vorgehen, welches das vorliegende an Grausamkeit übertrifft, für die Kammer nur schwer vorstellbar. J.________ erlitt aufgrund der Stromstösse (unter