_ unbarmherzig Schmerzen und Demütigungen zugefügt, die in keiner Weise zur Verfolgung des angestrebten Zwecks nötig waren. Er fügte seinem Opfer nicht nur körperliche sondern gezielt auch psychische Leiden zu, namentlich während der Phase im Badezimmer. Dies zur „Erhöhung der Dramatik“, wie er selber einräumte. Seine Pläne gingen auf. J.________ spielte mit dem Gedanken, vom Balkon zu springen, um weiteren Qualen zu entgehen. Das Gericht kommt in Würdigung der gesamten Umstände zum Schluss, dass eine Qualifikation nach Ziff. 4 vorliegt.