Die physischen und psychischen Misshandlungen dauerten gegen zwei Stunden. Neben den äusserlichen Verletzungen bestand beim Opfer die Gefahr von erheblichen Atembeschwerden durch das Verkleben des Mundes, was letztlich zum Erstickungstod hätte führen können. Wiederum ist auf den vom Beschuldigten eigentlich verfolgten Zweck hinzuweisen. A.________ wollte eine Geldforderung eintreiben. Hierfür hat er dem J.________ unbarmherzig Schmerzen und Demütigungen zugefügt, die in keiner Weise zur Verfolgung des angestrebten Zwecks nötig waren.