3. Vor oberer Instanz wurden ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 23. Dezember 2020 sowie ein Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg vom 31. Dezember 2020 eingeholt (pag. 375 f. und 381 ff. Akten Beschwerdekammer). Weiter wurden mit Verfügung vom 13. Januar 2021 die Beweisanträge des Beschwerdeführers auf Befragung von Frau I.________, Psychotherapeutin, anlässlich der Hauptverhandlung als Sachverständige sowie auf Einholung eines Verlaufs- und Therapieberichts bei ihr gutgeheissen (pag. 399 f. Akten Beschwerdekammer).