_ sei aus den Akten zu weisen, wurden mit Beschluss der Beschwerdekammer vom 13. November 2020 abgewiesen (pag. 347 ff. Akten Beschwerdekammer). Am 30. November 2020 teilte Rechtsanwältin C.________ mit, dass der Beschwerdeführer sie mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt hatte. Sie ersuchte um Akteneinsicht sowie darum, Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin beizubehalten und als Hauptvertreterin im Beschwerdeverfahren zu bezeichnen (pag. 359 f. Akten Beschwerdekammer). Am 3. Dezember 2020 wurde den Parteien von dieser Eingabe Kenntnis gegeben und Rechtsanwältin C.________ die amtlichen Akten zugestellt.