2. Mit Verfügung vom 14. Juli 2020 hiess die Verfahrensleitung die Beweisanträge auf Befragung des Beschwerdeführers und des Gutachters Dr. med. G.________ gut. Die Anträge des Beschwerdeführers auf Erstellung eines Zweitgutachtens und Befragung von Frau H.________ wurden derzeit hingegen abgewiesen (pag. 185 Akten Beschwerdeverfahren). Die Anträge des Beschwerdeführers, es seien die in seinem Schreiben vom 5. Oktober 2020 gestellten Fragen von Dr. med. G.________ zu beantworten und das Gutachten von Dr. med. G.________ sei aus den Akten zu weisen, wurden mit Beschluss der Beschwerdekammer vom 13. November 2020 abgewiesen (pag.