Subeventualiter sei der Entscheid des Regionalgerichtes Bern-Mittelland vom 18. Mai 2020 aufzuheben und die Sache zum Neuentscheid an das Regionalgericht zurückzuweisen, das aufzufordern sei, vorab ein Zweitgutachten in Auftrag zu geben, wobei als Gutachterstelle Herr Dr. E.________, oder Dr. F.________, zu bestimmen sei und der Gutachter das Gutachten ohne Kenntnis des Gutachtens von Dr. med. G.________ zu erstellen habe. 2. Die Verfahrenskosten inklusive Honorar der amtlichen Verteidigung seien vom Kanton Bern zu tragen.»