Mit Verfügung vom 2. September 2019 hoben die BVD die stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB auf und stellten dem Regionalgericht am 5. September 2019 den Antrag auf Anordnung der Verwahrung gegen den Verurteilten (pag. 1 Akten Regionalgericht). Mit Beschluss vom 18. Mai 2020 (ausgefertigt am 27. Mai 2020) sprach das Regionalgericht nachträglich die Verwahrung über den Verurteilten aus. Dagegen reichte der Verurteilte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 8. Juni 2020 Beschwerde ein. Darin stellte er folgende Anträge: « 1.