1. Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) sprach den Verurteilten am 27. September 2013 u.a. schuldig wegen qualifizierter Erpressung, mehrfacher versuchter Nötigung, mehrfacher Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und zum Nachteil eines Wehrlosen sowie Raubes und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt; dies unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 251 Tagen.