Dass der Pfingstmontag (1. Juni 2020) im Kanton Bern ein Feiertag ist, vermag daran nichts zu ändern. Anzufügen bleibt, dass es sich in der vorliegenden Konstellation – in Anbetracht der anstehenden Hauptverhandlung – umso mehr aufgedrängt hätte, das Ausstandsgesuch ohne Verzug (auf schriftlichem Weg) zu stellen. Dann nämlich hätte das Regionalgericht noch Zeit gehabt, gegebenenfalls umzudisponieren und/oder die Verhandlung abzusagen. Weitere Ausführungen hierzu erübrigen sich. Auf das Ausstandsgesuch ist nicht einzutreten.