5 jetzt keinen Grund mehr, Dampf abzulassen. Es werde in den nächsten Monaten beruflich anders weitergehen. Der Beschwerdeführer will oder kann dazu aber keine Angaben machen (pag. 45, Z. 107 ff.). Ob und wie sich die für ihn belastende Lebenssituation massgeblich ändern soll, kann daher nicht beurteilt werden. Der Beschwerdeführer erweckt durch seine Aussagen auch nicht den Eindruck, dass er die Tat bereut oder seine Konflikte zukünftig anders lösen will.