Er habe noch zugeschaut, wie die Feuerwehr das Fahrzeug gelöscht habe. Nachdem diese das Fahrzeug gelöscht gehabt habe, sei er ins Bett gegangen und habe, bis die Polizei ihn angerufen habe, geschlafen (pag. 37, Z. 175 ff.). Es habe allgemein nichts mit einer bestimmten Person zu tun (pag. 40, Z. 291 f.). Der Beschwerdeführer gab an, er wisse, was passiere, wenn er irgendwo einfahre und ihm [der Person] den Kopf einschlage. Er wisse aber, dass dies keine Option mehr sei. Diese Personen wüssten, wie sein Zustand sei. Sie wüssten, dass halt, weil er der Person den Kopf nicht einschlagen könne, etwas Anderes dran glauben müsse.