Der Beschwerdeführer ist u.a. vorbestraft wegen Angriffs sowie einfacher und mehrfacher, versuchter schwerer Körperverletzung (pag. 53). Er wurde deswegen sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen sowie einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Beim Angriff sowie der einfachen und schweren Körperverletzung handelt es sich um schwere Vergehen und Verbrechen, welche ebenfalls gegen Leib und Leben gerichtet sind. Es liegen damit gleichartige Straftaten vor.