2 4. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 27. Mai 2020 mit einem Baseballschläger auf den vor seinem Domizil abgestellten Personenwagen eingeschlagen und unter anderem die Scheiben demoliert zu haben sowie das Fahrzeug im Anschluss mit Hilfe eines in Motorenöl getränkten Badetuchs in Brand gesetzt zu haben. Es handelt sich um das Fahrzeug eines Kollegen, welches dem Beschwerdeführer seit längerer Zeit zum Gebrauch überlassen worden war. Die von der Mitbewohnerin des Beschwerdeführers gerufene Feuerwehr löschte den Brand.