1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Brandstiftung. Der Beschuldigte wurde am 28. Mai 2020 festgenommen. Mit Entscheid vom 30. Mai 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und beschränkte die Haftdauer auf zwei Monate, d.h. bis zum 27. Juli 2020. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 8. Juni 2020 Beschwerde ein.