8 neten Settings zur Verhinderung neuer Straftaten spätestens per 10. August 2020 erwartet werde. Solange der psychische Zustand und die eventuelle Gefährlichkeit des Beschwerdeführers nicht abgeklärt seien, sei ernsthaft zu befürchten, dass er bei einer Entlassung in Freiheit seine (mindestens konkludenten) Drohungen, wie den «Chef» umbringen zu wollen bzw. erneut Sachen anzuzünden resp. seinen wie auch immer gearteten Vorsatz wahr machen und damit ein schweres Verbrechen ausführen bzw. durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährden werde.