Aus dem aktuellen Betreibungsregisterauszug sei ersichtlich, dass die beiden im vorliegenden Strafverfahren Geschädigten den Beschwerdeführer auf CHF 828.00 bzw. CHF 6‘900.00 betrieben hätten. Das psychiatrische Gutachten sei am 26. Mai 2020 in Auftrag gegeben worden, wobei das Vorabgutachten zur Frage der Ausführungs- bzw. Wiederholungsgefahr und gegebenenfalls des geeig-