Diese Erklärungen stehen noch aus, ein Vorabgutachten wird von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Nicht gefolgt werden kann der Verteidigung, dass der Beschuldigte alle «geplanten» Taten bereits umgesetzt habe. So hat er anlässlich seiner polizeilichen Befragung ausgeführt, sein Chef in E.________(Ortschaft) werde nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis tot sein. Diese Aussagen können zum heutigen Zeitpunkt und mit dem heutigen Wissensstand nicht einfach ignoriert werden.