Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht um Bagatellen handelt. Die vom Beschuldigten begangen Taten sind nicht alltäglich und weisen doch eine erhebliche kriminelle Energie auf, nicht jeder kommt, wenn er wütend ist, auf solche Ideen. Ob es tatsächlich nur wegen dem Alkohol so weit kommen konnte, ist zumindest fraglich. Zu Recht führt die Staatsanwaltschaft aus, dass der Grund für die Taten eventuell in der Psyche des Beschuldigten zu suchen ist. Diese Erklärungen stehen noch aus, ein Vorabgutachten wird von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben.