Deutsch von «D.________(Ortschaft)» und «E.________(Ortschaft)» gesprochen. Es habe den Anschein gemacht, dass der Beschwerdeführer nun verstanden habe, warum er auf die Polizeiwache gebracht worden sei. Er habe angegeben, dass er «dies» getan habe. Er habe von «Glas einschlagen», «Blut» und «Benzin» gesprochen. Die beim Beschwerdeführer am 17. Mai 2020 um 03.30 Uhr durchgeführte Alkoholmessung ergab einen Wert von 0.84 mg/l. Der durchgeführte Drogenschnelltest ergab ein positives Resultat auf Kokain. Der dringende Tatverdacht wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten (vgl. S. 4 der Beschwerde).