Gemäss Wahrnehmungsbericht des Polizeibeamten F.________ vom 17. Mai 2020 wurden beim Beschwerdeführer anlässlich der Kontrolle an seinem Domizil – der Beschwerdeführer kam mit seinem Fahrzeug angefahren – eine Verletzung am linken Handgelenk, diverse Blutspuren im Fahrzeug, ein Brecheisen im Fussraum beifahrerseitig sowie ein Kanister auf der Ladefläche festgestellt. Als die Polizeibeamten mit dem Beschwerdeführer zum Polizeiposten fuhren, habe dieser während der Fahrt plötzlich von sich aus in gebrochenem Italienisch/Deutsch von «D.________(Ortschaft)» und «E.________(Ortschaft)» gesprochen.