a UWG durch das angezeigte Verhalten der Beschuldigten hätte verletzt/gebrochen werden können. Im Übrigen hält die Staatsanwaltschaft zu Recht fest, dass die vom Beschwerdeführer beauftragte J.________ AG Liegenschaftsvermittlungen, welche die Absichtserklärung mit der Käuferschaft abgeschlossen hat, nicht zum Abschluss eines verbindlichen Vorvertrags berechtigt gewesen ist.