Sie habe dies nicht ohne vertragsimmanente Gründe gemacht. Im Gegenteil sei sie auf das ursprüngliche Angebot der Verkäuferschaft, ohne Übernahme der Festhypothek den Kaufpreis von CHF 4'200'000.00 zu entrichten, eingetreten und habe noch CHF 50’0000.00 zusätzlich bezahlt. Im Vergleich zur Vorfälligkeitsentschädigung von CHF 323'300.00, welche der Beschwerdeführer als Verkäufer der Liegenschaft zur Ablösung der Festhypothek habe bezahlen müssen, sei der durch die Käuferschaft bezahlte Mehrbetrag von CHF 250'000.00 verhältnismässig und lasse auf ein gesundes Wettbewerbsverhältnis schliessen.