___ AG die Unvorteilhaftigkeit und v. a. das Zinsänderungsrisiko (bei Ablauf im Jahr 2025) der ursprünglich beabsichtigten Übernahme dieser Hypothek und / oder wurde im Rahmen ihrer eigenen Kreditverhandlungen mit der Bank darauf aufmerksam gemacht. Am 9. oder 10. Dezember 2019 verzichtete die H.________ AG jedenfalls auf die Übernahme der besagten Libor-Hypothek mit Zins- Swap und wählte stattdessen die Option eines höheren Kaufpreises. Mit Kaufvertrag vom 16. Dezember 2019 wurde ein solcher von CHF 4,25 Mio. verurkundet (pag. 04 001 060).