Der Sachverhalt präsentiert sich – auf das rechtlich Relevante zusammengefasst – wie folgt: Mit „Absichtserklärung" vom 21. November 2019 (pag. 04 001 007 f.) erklärte die H.________ AG, die Liegenschaft von E.________ am I.________ für CHF 4 Mio. kaufen und dessen bestehende Libor- Hypothek (inkl. Zins-Swap) von rund CHF 2,2 Mio. übernehmen zu wollen; Letzteres sei im Kaufpreis berücksichtigt. Gemäss „Vermittlungsvertrag/Vollmacht" an die J.________ AG Liegenschaftsvermittlungen sollte der Verkaufspreis ohne Übernahme der Hypothek CHF 4,2 Mio. betragen, mit Übernahme der Hypothek CHF 4 Mio. (pag. 04 001 005).