Die Sicherheitsleistung erfolgte innert Frist. In ihrer delegierten Stellungnahme vom 16. Juni 2020 schloss die Staatsanwaltschaft auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigten 1 und 2, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________ resp. Fürsprecher D.________, beantragten je in ihren innerhalb der gewährten Fristverlängerungen eingereichten Eingaben die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.