(Bank), wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb nicht an die Hand. Dagegen reichte E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), der sich in seiner Anzeige als Privatkläger konstituiert hatte, am 28. Mai 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Durchführung einer Strafuntersuchung. Am 4. Juni 2020 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, eine Sicherheitsleistung von CHF 1‘000.00 zu bezahlen. Die Sicherheitsleistung erfolgte innert Frist.