1. Mit Verfügung vom 15. Mai 2020 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von E.________ initiierte Strafverfahren gegen A.________ und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1 und 2), beide Mitarbeiter der G.________ (Bank), wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb nicht an die Hand.