4. Dem Beschuldigten 1 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3'258.90 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Der Beschuldigten 2 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3'605.25 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.