Daher erachtet sie, auch mit Blick auf die Aufwendungen der beiden Verteidigungen, einen Aufwand von maximal 25 Stunden und somit ein Honorar von CHF 5'000.00 für angemessen. Den Aufwand für notwendige Fotokopien kann der Anwalt mit 40 Rappen pro Kopie in Rechnung stellen (Ziff. 3.3 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern). Der Aufwand ist folglich um 10 Rappen pro Kopie zu kürzen. Zu keinen Beanstandungen Anlass geben die in Rechnung gestellten Porti. Daraus resultiert ein amtliches Honorar von CHF 5'656.40 (CHF 5'000.00 + CHF 252.00 Auslagen + MWST). Dieses wird vom Kanton Bern ausgerichtet.