17 vorliegende Beschwerdeverfahren klar als zu hoch, zumal von Seiten der Beschwerdeführer teilweise die gleichen Argumente wie schon in der Vergangenheit vorgebracht wurden. Rechtsanwalt G.________ war mit dem Fall bereits vertraut. Die Kammer verkennt jedoch nicht, dass der Fall vor allem in sachlicher Hinsicht schwierige Fragestellungen mit sich brachte. Daher erachtet sie, auch mit Blick auf die Aufwendungen der beiden Verteidigungen, einen Aufwand von maximal 25 Stunden und somit ein Honorar von CHF 5'000.00 für angemessen.