13. Die Beschwerdeführer zweifeln zum wiederholten Mal am Austrittsbericht der Beschuldigten 2 vom 7. April 2014 und unterstellen dieser, absichtlich aus ihren Ferien zurückgekehrt zu sein, um einen neuen Austrittsbericht zu erstellen und ihre Verantwortung dadurch zu vertuschen. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft es mit Verfügung vom 17. Mai 2018 unter einlässlicher Be-