Damit steht aus Sicht der Kammer fest, dass die Beschuldigten die strittigen Untersuchungen nicht nur nachträglich behauptet, sondern tatsächlich wie ausgesagt durchgeführt haben. Diese Untersuchungen entsprechen (unabhängig davon, ob der Test of Skew gemacht wurde oder nicht) nach Einschätzung der Gutachter den durch die medizinische Wissenschaft aufgestellten und generell anerkannten Regeln sowie dem damaligen Stand der Wissenschaft und sind mit anderen Worten sorgfältig erfolgt.