dokumentierten Untersuchungen als tatsächlich durchgeführt. Dieser Befund lässt sich auch anhand des Klinikinformationssystems «Phoenix» nachvollziehen, wo die verschiedenen Untersuchungen aufgelistet sind (Faszikel Editionen, Anhang zum Schreiben der Regionalspital Emmental AG vom 9. Juni 2017, S. 4). Gegenteiliges lässt sich weder aus dem provisorischen Austrittsbericht vom 31. März 2014 noch aus der E-Mail des Beschuldigten 1 an PD Dr. med. et Dr. iur. N.________ ableiten.