13 wenn bei einer plötzlichen Drehschwindelattacke keine bildgebenden Untersuchungen vorgenommen würden (Beschwerde Rz. 77). 11.2 Was die nötigen Abklärungen im Zusammenhang mit der Diagnose anbelangt, vertreten die Sachverständigen die Ansicht, dass auf Basis der klinischen Untersuchungsergebnisse auf eine Bildgebung verzichtet werden durfte (Zusatzgutachten Antwort 1.12 und 2.4). Mit ihrer dagegen erhobenen Rüge muten sich die Beschwerdeführer medizinisches Fachwissen an, über welches sie nicht verfügen.