Einem Parteigutachten kommt lediglich die Bedeutung einer Parteibehauptung zu. Ausserdem wurde das Gutachten bereits am 1. September 2015 erstellt, also noch vor der Anzeigeerstattung. Zu diesem Zeitpunkt waren folglich noch keine Beweise erhoben worden und der Sachverhalt noch weitgehend ungeklärt. Der Gutachter betonte auch mehrfach, dass er «anhand der vorliegenden Akten» zum Schluss komme, dass die Untersuchungsbefunde nicht ausreichend und die gestellte Diagnose nicht nachvollziehbar sei. Der Beweiswert dieses Parteigutachtens ist daher als gering einzustufen.» Dass PD Dr. med.