durfte somit verzichtet werden. 9.4 Darüber hinaus ist allgemein festzuhalten, dass die Strafuntersuchung, auch wenn deren Ausgang nicht im Sinne der Beschwerdeführer ist, korrekt geführt wurde. Insbesondere hat die Staatsanwaltschaft, nachdem sie rund zwei Jahre nach dem Vorfall durch die Anzeige der Beschwerdeführer davon Kenntnis erhalten hatte, unvermittelt eine Untersuchung eröffnet, Abklärungen getätigt und namentlich das Erstgutachten in Auftrag gegeben.