Mit Philosophieren hat diese Antwort nichts zu tun. Soweit die Beschwerdeführer als medizinische Laien die Richtigkeit der medizinischen Einschätzung der Gutachter in Frage stellen oder gar verneinen, kann ihnen klarerweise nicht gefolgt werden. Das Gutachten wurde von einem vierköpfigen erfahrenen Team, bestehend auch aus IRM-externen Spezialisten verschiedener Fachrichtungen, erstellt. Die Ausführungen sind nachvollziehbar, verständlich und lassen sich durch die fachlich nicht fundierten Rügen der Beschwerdeführer nicht erschüttern. Als Beispiel diene die von den Beschwerdeführern monierte Antwort 1.12: