Schliesslich gingen die Gutachter und die Vorinstanz von einem falschen Verständnis der Vermeidbarkeit aus. Entscheidend sei nicht die Vermeidbarkeit des konkret stattgefundenen Todes von I.________ sel., sondern dass mit der Unterlassung der gesollten Untersuchung das Risiko der nicht entdeckten, vorhandenen Schädigung des Gehirns massiv er-