Zunächst wird bemängelt, ein Gutachten setze grundsätzlich einen erstellten oder von allen Seiten akzeptierten Sachverhalt voraus (Eingabe vom 2. September 2020). Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, den rechtserheblichen Sachverhalt vollständig abzuklären und den Gutachtern einzig die Aussagen der beiden Beschuldigten zur Verfügung gestellt. Alleine darauf basierend hätten die Gutachter den gesamten Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht abschliessend gewürdigt, was nicht zulässig sei.