In diesem Gutachten, datierend vom 24. Oktober 2019 (nachfolgend: Zusatzgutachten), kommen die Rechtsmediziner neu zum Ergebnis, dass die Untersuchung/Anamnese von I.________ sel. am 31. März 2014 nach den durch die medizinische Wissenschaft aufgestellten und generell anerkannten Regeln und dem damaligen Stand der Wissenschaft erfolgt sei. Insbesondere sei eine sorgfältige klinisch neurologische Untersuchung zur Abklärung des Drehschwindels von I.________ sel. durchgeführt worden (S. 21). Die Untersuchungen seien lege artis dokumentiert worden (S. 26).