Die Frage, ob die Untersuchung/Anamnese von I.________ sel. am 31. März 2014 nach den durch die medizinische Wissenschaft aufgestellten und generell anerkannten Regeln und dem damaligen Stand der Wissenschaft erfolgt war, konnten die Experten betreffend die Ärzte hingegen nicht abschliessend beantworten. Kritisiert wurde, dass die durchgeführten Untersuchungen nicht hinreichend dokumentiert seien. Daher könne die gestellte Diagnose «Neuritis vestibularis» nicht nachvollzogen werden. Informationen zur Untersuchung seien erst im Notfallbericht vom 7. April 2014 nachgeschoben worden. Zudem würden in der Stellungnahme von PD Dr. med.