6. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellte das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) am 28. November 2016 ein Aktengutachten zum Todesfall (nachfolgend: Erstgutachten). Darin kamen die Gutachter zum Schluss, dass die Arbeit des Rettungsdiensts und der Pflege am 31. März 2014 fachlich korrekt ausgeführt worden sei. Die Frage, ob die Untersuchung/Anamnese von I.________ sel.