5. Im Mittelpunkt der streitigen Ereignisse steht der 31. März 2014. Damals wurde I.________ sel. am Morgen notfallmässig ins Regionalspital Emmental eingeliefert, weil er bleich und kaltschweissig war und an akutem Drehschwindel sowie Übelkeit litt. Nach seiner Einlieferung wurde er von einem Assistenzarzt, dem Beschuldigten 1, behandelt. Dieser führte verschiedene Tests durch. Auf dem Blatt «Persönliche Notizen des Arztes» notierte er unter anderem: «O: fraglicher Spontannystagmus (Blick re oben)». Da er sich bei einem Testergebnis nicht sicher war, zog er die diensthabende Oberärztin, die Beschuldigte 2, bei, welche I.________