Urteil des Bundesgerichts 6B_816/2016 vom 20. Februar 2017 E. 2.2). Bei der Prüfung der Frage, ob nach der Aktenlage ein Freispruch zu erwarten ist, darf und muss die Staatsanwaltschaft die Beweise würdigen. Die Beantwortung der Frage, ob ein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt, setzt zwangsläufig eine Auseinandersetzung mit der Beweis- und Rechtslage voraus (anstatt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 123 vom 5. Juni 2019 E. 3.1; GRA-