382 Abs. 1 StPO). Die Beschwerde erfolgte form- und fristgerecht. Soweit die Beschwerdeführer die Aufhebung von Ziff. 1 der angefochtenen Verfügung beantragen, wird auf die Beschwerde eingetreten. 2.2 Betreffend den Antrag auf Aufhebung von Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung (Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg) wird auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen, denen es nichts beizufügen gibt: «Die Beschwerdeführer konstituierten sich im Verfahren als Zivil- und Strafkläger.