3. Das Verfahren betreffend Verantwortlichkeit eines Unternehmens (Art. 102 StGB) sei zu ergänzen und fortzusetzen. 4. Die Vorakten seien vollumfänglich beizuziehen, wobei dies vorgängig noch zu paginieren sind. 5. Der Privatklägerschaft sei für das Beschwerdeverfahren URP zu gewähren und der Unterzeichnende als deren Rechtsvertreter einzusetzen. Die entsprechenden aktualisierten Unterlagen (Sozialbudget) werden noch nachgereicht. Für den Fall, dass das Gericht noch weitere Unterlagen benötigt, wird um telefonische Nachricht oder Erlass einer Verfügung gebeten.