, H.________ und F.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. Mai 2020 Beschwerde mit folgenden Anträgen: «1. Die angefochtene Verfügung vom 30. April 2020 der Vorinstanz sei in Bezug auf Ziffer 1 und Ziffer 2 aufzuheben und an einen unabhängigen, a.o. Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin zur Vervollständigung des Sachverhalts (insbesondere im Sinne der nachfolgenden Rügen) und zur anschliessenden Anklageerhebung zurückzuweisen. 2. Bei der Rückweisung seien der Untersuchungsbehörde verbindliche Fristen zur Vervollständigung des Sachverhalts und der Anklageerhebung anzusetzen.