Am 7. August 2018 wurde das Verfahren eingestellt. Eine dagegen erhobene Beschwerde hiess das Obergericht des Kantons Bern mit Beschluss BK 18 368-370 vom 20. Dezember 2018 gut, soweit es auf diese eintrat. Es wies die Staatsanwaltschaft an, die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten 1 und 2 fortzusetzen. Mit Verfügung vom 30. April 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut ein (Ziff. 1) und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg (Ziff. 2). Gegen die Verfahrenseinstellung erhoben E.________, H.________ und F.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. Mai 2020 Beschwerde mit folgenden Anträgen: «