4 Kantons Bern BK 15 301 vom 21. Dezember 2015 E. 5.3; WOHLERS, a.a.O., N. 10 zu Art. 5 StPO; MÜLLER, Rechtlicher Rahmen für die Geschäftslastbewirtschaftung in der Schweizerischen Justiz, Diss. BE 2015, Rz. 257). Eine hohe Geschäftslast mit prioritär zu behandelnden Haftfällen ist bei der Beurteilung angemessener Verfahrensdauer auch zu berücksichtigen (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 373 vom 26. Oktober 2017). 4.2 Zur behaupteten Rechtsverzögerung ist Folgendes auszuführen: Art.